Förderungen im Rahmen der Dorfentwicklung
Im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung können verschiedene private und öffentliche Maßnahmen gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel:
- Versorgungseinrichtungen / Gemeinschaftseinrichtungen
- Maßnahmen zur Verbesserung von Platz- und Aufenthaltsqualitäten
- Erhaltung / Umnutzung orts- und landschaftstypischer Gebäude
- Verbesserung von Attraktivitäts- und Freizeitinfrastruktur
- Revitalisierung, Leerstand und Abbruch von Bausubstanz
Die öffentlichen Maßnahmen sind bereits im Dorfentwicklungsplan verankert. Private Maßnahmen hingegen können nun im Rahmen der Umsetzungsbegleitung beantragt werden. Eine Antragstellung kann immer zum Stichtag 30.09. erfolgen. Alle relevanten Informationen bezüglich der privaten Förderanträge sin unten zum Herunterladen bereitgestellt. Die entsprechenden Formulare und auch die ZILE Richtlinie 2023 könnt Ihr über den nachfolgenden Link herunterladen: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE 2023 – | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (niedersachsen.de)
Bei Beratungsbedarf und Unterstützung kontaktiert gerne die Umsetzungsbegleitung der Dorfregion:
Lena Nordhausen
Sweco GmbH, Bremen
Lena.nordhausen@sweco-gmbh.de
Tel. +49 421 2032 789
Gregor Paus
Sweco GmbH, Bremen
Gregor.paus@sweco-gmbh.de
+49 421 2032 751